Krieg gegen Frankreich - Koalitionskriege 1792-1815
England in verschiedenen Koalitionen gegen das revolutionäre Frankreich 1792-1802 und anschließend gegen Napoleon bis 1815.
1. Koalition 1792-1797 zwischen Preußen, Österreich und deutschen Kleinstaaten zur Verteidigung der Monarchie gegen das revolutionäre Frankreich. 1793 treten Großbritannien, die Vereinigten Niederlande, Spanien und die Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches der Koalition bei. Nach den Siegen Frankreichs in Italien endete die Koalition mit dem Frieden von Campo Formio 1797. England setzte den Kampf fort.
2. Koalition 1798-1802 aus Russland, Österreich und Großbritannien gegen Frankreich. Russland verlässt die Allianz und nach dem Sieg Napoleons in Italien kommt es zum Frieden von Lunéville 1801. Mit dem Frieden von Amiens zwischen England und Frankreich endet 1802 der zweite Koalitionskrieg.
3. Koalitionskrieg (Zweiter Napoleonischer Krieg) 1805/06 zwischen Frankreich und seinen Verbündeten, insbesondere Würtenberg, Bayern und Baden und den Alliierten Großbritannien, Russland, Österreich, Schweden und Neapel. Mit der Seeschlacht am 21. Oktober 1805 am Kap Trafalgar sichert sich England praktisch die Seeherrschaft. Auf dem Festland besiegt Napoleon am 2. Dezember 1805 in der Schlacht bei Austerlitz Österreich und Russland. Österreich schließt den Frieden von Pressburg. 1806 schafft Napoleon in Deutschland den Rheinbund. Das Heilige Römische Reich Deutscher Nationen ist Geschichte.
4. Koalitionskrieg (Dritter Napoleonischer Krieg) 1806/07 zwischen Frankreich mit dem Rheinbund und Preußen und Russland. Napoleon besiegt Preußen bei Jena und Auerstedt und Russland bei Friedland. Mit dem Frieden von Tilsit 1807 endet der Krieg.
5. Koalitionskrieg zwischen dem von England unterstützten Österreich und fRankreich1809. Österreich wurde bei Wagram geschlagen. Im Frieden von Schönbrunn musste es territoriale Verluste hinnehmen.
6. Koalitionkrieg 1812-1815. Nach der Niederlage Napoleons im Feldzug von 1812 in Russland entstand 1813 eine Koalition zwischen Preußen und Russland (Konvention von Tauroggen) und 1813 zum Vertragvon Kalisch. Im gleichen Jahr traten Großbitannien, Schweden, Östereich und Bayern der Allianz bei. In Spanien vertreibt der englische Oberbefehlshaber Sir Arthur Wellington die Franzosen und fällt in Frankreich ein. In der Völkerschlacht bei Leipzig 1813 wird Napoleon geschlagen und im Feldzug von 1814 in Frankreich entgültig besiegt. Er muss als Kaiser der Franzosen abdanken und wird auf die Insel Elba verbannt.
7. Koalition 1815. Nach der Rückkehr Napoleons von der Insel Elba schließen am 25. März das Vereinigte Königreich, Österreich, Russland und Preußen erneut eine Koalition. In der Schlacht bei Waterloo wird Napoleon erneut geschlagen und mit dem englischen Kriegsschiff Bellerophon nach England gebracht und von dort mit der HMS Northumberland nach St. Helena, wo er 1821 starb.
Schiffe
Linienschlachtschiffe
Erster Rang 3 Geschützdecks 100 Kanonen oder mehr Besatzung 841
Zweiter Rang 3 Geschützdecks 90-98 Kanonen Besatzung 743
Dritter Rang 2 Geschützdecks 64, 74 oder 80 Geschütze Besatzung 494-724
Mittlere Schiffsränge
Vierter Rang 2 Geschützdecks 50-60 Kanonen Besatzung 345
Fünfter Rang 1 Geschützdeck 32-44 Geschütze Fregatte Besatzung 217-297
Sechster Rang 1 Geschützdeck 20-28 Geschütze Fregatte Besatzung 138-198
Ohne Rang
Schiff-Sloop 1 Geschützdeck bis zu 28 Geschütze Besatzung 121-135
Brigg-Sloop 1 Geschützdeck bis zu 22 Geschütze Besatzung 80-121
Andere 1 Geschützdeck bis zu 18 Geschütze Besatzung verschieden
England 1794-1806 (in den unten aufgeführten Seeschlachten engagiert)
Schiffe Namen Geschütze | gebaut | nicht mehr im Dienst |
1. Rang | ||
Britannia 100 Queen Charlotte 100 Royal Souvereign 100 Royal George 100 Victory 100 | 1762 1790 1786 1788 1765 | abgewrackt 1825 explodier 1800 abgewrackt 1841 abgewrackt 1822 existiert noch |
2. Rang | ||
Barfleur 98 Blenheim 98 Dreadnought 98 Impregnable 98 Glory 98 London 98 Neptun 98 Pincess Royal 98 Prince of Wales 98 Prince 98 Prince George 98 Queen 98 1769 St. George 98 Temeraire 98 Widsor Castle 98 Namur 90 | 1768 1761 1801 1788 1766 1797 1773 1794 1788 1772 1769 1785 1798 1790 1756 | abgewrackt 1819 untergegangen 1807 abgewrackt 1857 abgewrackt 1825 abgewrackt 1811 außer Dienst 1818 abgewrackt 1807 abgewrackt 1822 abgewrackt 1837 abgewrackt 1839 gesunken 1811 abgewrackt 1838 abgewrackt 1838 abgewrackt 1833 |
3. Rang | ||
Caesar 80 Canopus 80 Foudroyant 80 Malta 80 Gibraltar 80 Sans Pareil 80 Tonnant 80 Achille 74 Ajax 74 Alfred 74 Audacious 74 Alexander 74 Atlas 74 Bellerophon 74 Belleisle 74 Bellona 74 Bedford 74 Brunswick 74 Bombay Castle 74 Culloden 74 Canada 74 Captain 74 Centaur 74 Curageux 74 Colossus 74 Conqueror 74 Cumberland 74 Defence 74 Defiance 74 Donegal 74 Dragon 74 Edgar 74 Egmont 74 Elephant 74 Exellent 74 Fortitude 74 Ganges 74 Goliath 74 Hannibal 74 Hero 74 Invincible 74 Ilustrious 74 Irresistible 74 Leviathan 74 Marlborough 74 Mars 74 Majestic 74 Minotaur 74 Montagu 74 Monarch 74 Namur 74 Northumberland 74 Orion 74 Powerful 74 Pompee 74 Repulse 74 Russel 74 Ramillies 74 Revenge 74 Swiftsure 74 Saturn 74 Superb 74 Spartiate 74 Spencer 74 Theseus 74 Terrible 74 Triumph 74 Thunderer 74 Tremendous 74 Valiant 74 Venerable 74 Vanguard 74 Warrior 74 Zealous 74 Agamemnon 64 Agincourt 64 Africa 64 Ardent 64 Belliqueux 64 Diadem 64 Director 64 Lancaster 64 Monmouth 64 Polyphemos 64 Raisonnable 64 Veteran 64 | 1793 erobert 1798 1798 erobert 1800 erobert 1780 erobert 1794 erobert 1798 1798 1798 1778 1785 1778 1782 1786 1795 1760 1775 1790 1782 1783 1765 1787 1797 1800 1787 1801 1774 1763 1783 erobert 1798 1798 1779 1768 1786 1787 1780 1782 1781 1786 1803 1765 1789 1782 1790 1767 1794 1785 1793 1779 1765 1756 1798 1787 1783 erobert 1793 1803 1764 1782 1805 1787 1786 1798 erobert 1798 1800 1786 1785 1764 1783 1784 1759 1784 1787 1781 1781 1781 1796 1782 1784 1772 1782 1768 1787 | abgewrackt 1821 abgewrackt 1887 franz. Benjamin Franklin verkauft 1890 abgewrackt 1840 franz. Guillaume Tell abgewrackt 1836 spain Fénix abgewrackt 1842 franz. Sans Pareil abgewrackt 1821 franz. Tonnant abgewrackt 1865 verbrannt 1807 abgewrackt 1814 außer Dienst 1815 erobert franz. 1794 zurückerobert eng. 1795 abgewrackt 1819 abgewrackt 1821 abgewrackt 1836 abgewrackt 1814 abgewrackt 814 abgewrackt 1817 abgewrackt 1826 abgewrackt 1796 abgewrackt 1813 abgewrackt 1834 verbrannt 1813 abgewrackt 1819 abgewrackt 1832 auf Grund 1798 außer Dienst 1822 abgewrackt 1805 auf Grund 1811 abgewrack 1817 abgewrackt 1845 franz. Joseph Barra 1794 abgewrackt 1850 abgewrackt 1835 abgewrackt 1799 abgewrackt 1830 abgewrackt 1835 abgewrackt 1820 abgewrackt 1816 abgewrackt 1815 erobert 1801 franz. Annibal abgewrackt 1824 gesunken 1811 abgewrackt 1801 abgewrackt 1795 abgewrackt 1806 abgewrackt 1848 abgewrackt 1800 abgewrackt 1823 gestrandet 1816 gestrandet 1810 abgewrackt 1818 abgewrackt 1813 abgewrackt 1833 außer Dienst 1850 abgewrackt 1814 abgewrackt 1812 abgewrackt 1817 franz. La Pompée abgewrackt 1820 verkauft 1811 abgewrackt 1849 erobert 1801 franz. engl. 1805 abgewrackt 1816 abgewrackt 1868 abgewrackt 1826 abgewrackt 1857 franz. Le Spartiate abgewrackt 1822 abgewrackt 1814 abgewrackt 1836 außer Dienst 1850 abgewrackt 1814 verkauft 1897 Schiffbruch 1804 abgewrackt 1821 abgewrackt 1857 abgewrackt 1809 abgewrackt 1814 abgewrackt 1824 abgewrackt 1832 abgewrackt 1801 abgewrackt 1816 abgewrackt 1827 abgewrackt 1815 abgewrackt 1816 |
4. Rang | ||
Glatton 54 Adamant 50 Isis 50 Leander 50 | 1792 aquiriert 1795 1780 1774 1780 | gesunken 1830 abgewrackt 1814 abgewrackt 1810 verkauf 1817 |
5. Rang Fregatten | ||
Charon 44 Beaulieu 40 Egyptienne 40 Acasta 38 Amazon 38 Minerve 38 Revolutionnaire 38 Blanche 36 Desiree 36 Inconstant 36 Magicienne 36 Nymphe 36 Phoenix 36 Romulus 36 Santa Margarita 36 Sirius 36 Thalia 36 Carlotta 34 Aeolus 32 Alcmene 32 Aquilon 32 Astraea 32 Lively 32 Lowestoffe 32 Meleager 32 Niger 32 Southhampten 32 Thames 32 | 1797 1797 1795 erobert 1795 erobert 1794 seit 1779 10 Schiffe Blanche erobert 1800 1783 erobert 1781 erobert 1780 1783 1785 erobert 1779 1797 1782 1801 1794 1786 1781 23. Juli 1804 1804 1785 1759 1757 1758 erobert 1801 | gesunken 1781 Yorktown verkauft 1817 franz. 1799 abgewrackt 1821 abgewrackt 1821 auf Grund 1797 gelistet bis 1814 franz. Rückerobert 1803 eng. Rückerobert 1810 abgewrackt 1822 franz. 1794 verkauft 1832 franz.Desirée 1794 abgewrackt 1817 versenkt 1810 abgewrackt 1810 franz. 1777 abgewrackt 1816 abgewrackt 1816 verkauft 1836 spanien 1774 abgewrackt 1814 abgewrackt 1817 abgewrackt 1809 abgewrackt 1815 Schiffbruch 1808 abgewrackt 1810 nach Schiffbruch abgewrackt 1801 Schiffbruch verkauft 1814 1812 Schiffbruch 1793-1796 franz. Tamise |
Schiffe 6. Rang Fregatten | ||
Jamaika 28 Poulette 28 Cyclops 28 Ariadne 24 Hyaena 24 Bon Cytoyenne 20 Arrow 18 Cruizer 18 Dart 18 Harpy 18 Raven 18 Kingfisher 16 Pylades 16 Epervier 14 | erobert 1796 | verkauft 1814 franz. Percente |
Nicht klassifiziert | ||
Otter Zephyr Fox Explosion Discovery Hecla Sulphur Terror Volcano Zebra | Brander Brander Kutter Kanonenboot Kanonenboot Kanonenboot Kanonenboot Kanonenboot Kanonenboot Kanonenboot |
Seechlachten 1794-1806
Glorious First of June 1794 England/Frankreich
Englische Schiffe
Queen Charlotte 100 Royal Souvereign 100 Royal George 100 Barfleur 98 Impregnable 98 Glory 98 Queen 98 Caesar 80 Gibraltar 80 Alfred 74 Audacious 74 Bellerophon 74 Brunswick 74 Culloden 74 Defence 74 Invincible 74 Leviathan 74 Marlborough 74 Majestic 74 Montagu 74 Orion 74 Russel 74 Ramillies 74 Thunderer 74 Tremendous 74 Valiant 74 Vanguard 74
Brest 1794 England/Frankreich
Englische Schiffe
Alexander 74 Canada 74
Golf von Genua 1795 England Frankreich
Englische Schiffe
Britannia 100 Pincess Royal 98 St. George 98 Widsor Castle 98 Ilustrious 74 Captain 74 Bedford 74 Curageux 74 Terrible 74 Egmont 74 Fortitude 74 Agamemnon 64 Diadem 64 Inconstant 36 Romulus 36 Lowestoffe 32 Meleager 32 Poulette 28
Ile de Groix 1795 England Frankreich
Englische Schiffe
Royal George 100 Queen Charlotte 100 Queen 98 London 98 Prince 98 Prince of Wales 98 Barfleur 98 Prince George 98 Sans Pareil 80 Valiant 74 Orion 74 Irresistible 74 Colossus 74 Russel 74 Revolutionnaire 38 Thalia 36 Nymphe 36 Aquilon 32 Charon 44 Astrea 32
Hyeres 1795 England/Frankreich
Englische Schiffe
Britannia 100 Victory 100 Pincess Royal 98 St. George 98 Widsor Castle 98 Blenheim 90 Gibraltar 80 Captain 74 Fortitude 74 Bombay Castle 74 Cumberland 74 Saturn 74 Terrible 74 Defence 74 Egmont 74 Culloden 74 Bedford 74 Curageux 74 Audacious 74 Agamemnon 64 Diadem 64 Meleager 32 Cyclops 28 Ariadne 24
Kap St. Vincent 1795 England/Spanien
Englische Schiffe
Britannia 100 Victory 100 Pincess Royal 98 St. George 98 Widsor Castle 98 Blenheim 98 Gibraltar 80 Captain 74 Fortitude 74 Bombay Castle 74 Cumberland 74 Saturn 74 Terrible 74 Defence 74 Egmont 74 Culloden 74 Bedford 74 Curageux 74 Audacious 74 Agamemnon 64 Diadem 64 Meleager 32 Cyclops 28 Ariadne 24 Minerve 38 Lively 32 Niger 32 Southhampten 32 Bon Cytoyenne 20 Raven 18 Fox (Kutter)
Camperdown 1797 England/Niederlande
Englische Schiffe
Bedford 74 Montagu 74 Monarch 74 Powerful 74 Russel 74 Triumph 74 Agincourt 64 Ardent 64 Belliqueux 64 Director 64 Lancaster 64 Monmouth 64 Veteran 64 Adamant 50 Isis 50
Abukir The Battle of the Nile1798 England/Frankreich
Englische Schiffe
Audacious 74 Alexander 74 Bellerophon 74 Culloden 74 Defence 74 Goliath 74 Majestic 74 Minotaur 74 Orion 74 Swiftsure 74 Theseus 74 Vanguard 74 Zealous 74 Leander 50
Kopenhagen 1801 England/Dänemark
Englische Schiffe
Bellona 74 Defiance 74 Edgar 74 Elephant 74 Ganges 74 Monarch 74 Russel 74 Agamemnon 64 Ardent 64 Polyphemos 64 Glatton 54 Isis 50 Amazon 38 Blanche 36 Desiree 36 Alcmene 32 Jamaika 28 Hyaena 24 Arrow 18 Cruizer 18 Dart 18 Harpy 18 Pylades 16 Otter Zephyr Explosion Discovery Hecla Sulphur Terror Volcano Zebra
Algaciras 1801 England/Frankreich
Englische Schiffe
Caesar 80 Venerable 74 Audacious 74 Superb 74 Spencer 74 Pompee 74 Hannibal 74 Thames 32 Carlotta 34
Kap Finesterre 1805
Englische Schiffe
Barfleur 98 Glory 98 Prince of Wales 98 Widsor Castle 98 Malta 80 Dragon 74 Thunderer 74 Triumph 74 Warrior 74 Ajax 74 Hero 74 Defiance 74 Repulse 74 Agamemnon 64 Raisonnable 64 Egyptienne 40 Sirius 36
Trafalgar 1805 England/Frankreich-Spanien
Englische Schiffe
Britannia 100 Royal Souvereign 100 Victory 100 Dreadnought 98 Neptun 98 Prince 98 Temeraire 98 Tonnant 80 Achilles 74 Ajax 74 Bellerophon 74 Belleisle 74 Colossus 74 Conqueror 74 Defence 74 Defiance 74 Leviathan 74 Mars 74 Minotaur 74 Orion 74 Revenge 74 Swiftsure 74 Spartiate 74 Thunderer 74 Agamemnon 64 Africa 64 Polyphemos 64
Kap Ortegal 1805 England/Frankreich
Caesar 80 Hero 74 Curageux 74 Namur 74 Revolutionnaire 44 Phoenix 36 Santa Margarita 36 Aeolus 32
San Domingo 1806 England/Frankreich
Canopus 80 Northumberland 74 Superb 74 Spencer 74 Atlas 74 Donegal 74 Agamemnon 64 Acasta 38 Magicienne 36 Kingfisher 16 Epervier 14
© National Maritime Museum, Greenwich, London
Kriegsartikel (articles of war)
In den 1650er Jahren erstellt, wurden sie 1749 und 1757 geändert. Die Artikel wurden einmal wöchentlich aber mindestens einmal im Monat an Bord verlesen. Bei 20 dieser Artikel konnte die Todesstrafe verhängt werden. Eine Bestrafung durch Auspeitschung mit der "neunschwänzigen Katze" war durchaus üblich.Der Begriff "die Katze aus dem Sack lassen" ist uns heute noch geläufig. Kleinere Vergehen wurden mit Wache gehen, Rumentzug, Arbeiten an den Pumpen oder Ausharren auf dem Mast bestraft.
Erster Artikel (Predigten und Gottesverehrung)
Alle Kommandanten, Kapitäne und Offiziere auf einem Schiff seiner Majestät, oder ihm angehörig, müssen auf ihren Schiffen die öffentliche Verehrung Gottes im Einklang mit der Liturgie der anglikanischen Kirche, so wie das Recht sie vorsieht, sicher stellen, und dazu sehen, dass sie ruhig, ordnungsgemäß und fromm erfolgen. Fürderhin müssen sie dazu sehen, dass die Gebete und Predigten durch die Kapläne auf den Schiffen sorgsam abgehalten werden, und dass der Tag des Herrn, wie im Gesetz festgelegt, ordnungsgemäß eingehalten wird.
Zweiter Artikel (Aktionen wider Gottes Ehre)
Alle Offiziere, und alle Mannschaften auf einem Schiff seiner Majestät, die profaner Flüche, Verwünschungen, Beleidigungen, Betrunkenheit, Unreinheit, oder anderer skandalöser Aktionen wider Gottes Ehre und der Korrumpierung guter Manieren schuldig sind, sollen eine solche Bestrafung erfahren, wie das Kriegsgericht es für angemessen hält, auszuteilen, und wie die Natur und das Ausmaß des Verstoßes es verlangen.
Dritter Artikel (Aushändigung von Informationen vom und an den Feind)
Wenn ein Offizier, Matrose, Soldat, oder jeglicher andere Angestellte der Marine, ohne Erlaubnis seiner Majestät des Königs, der Admiralität, des Kommandanten seiner Station oder seines Vorgesetzten, jeglichem Feind oder Rebellen Informationen militärisches Natur aushändigt oder sie mit ihnen teilt, soll jene Person, sobald sie ob dieses Verbrechens von einem Kriegsgericht verurteilt worden ist, mit dem Tod bestraft werden. Wenn ein Brief oder eine Nachricht von einem Feind oder einem Rebell, sei sie durchgestellt an einen Offizier, Matrosen, oder Soldat oder anderen, nicht innerhalb von 12 Stunden, sofern es Gelegenheit dazu gibt, an seinen Vorgesetzten oder einem kommandierenden Offizier weitergegeben wird, und wenn ein Vorgesetzter Offizier das nicht so bald wie möglich dem Kommandanten der Schwadron bekannt gibt, soll jegliche Person, die dagegen verstoßen hat, und von einem Kriegsgericht dar ob überführt wurde, mit dem Tode, oder einer anderen Bestrafung, entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet, bestraft werden.
Vierter Artikel (Spione)
Alle Spione, und alle Personen, die jegliche verleitenden Nachrichten oder Briefe eines Feindes oder Rebellen überbringen, oder jeglichen Kapitän, Offizier, Matrosen, oder anderen Flottenangehörigen, zur Korruption und Vertrauensbruch verleiten wollen, und als solche vom Kriegsgericht verurteilt werden, sollen mit dem Tode, oder einer anderen Bestrafung, entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet, bestraft werden.
Fünfter Artikel (Verpflegung von einem Feind)
Niemand in der Flotte soll von einem Feind oder Rebellen Geld, Nahrung, Pulver, Kugeln, Waffen, Munition, oder sonstige Verpflegung, direkt oder indirekt, erhalten; dies soll mit dem Tode, oder einer anderen Bestrafung, entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet, bestraft werden.
Sechster Artikel (Dokumente eines geenterten Schiffs)
Alle Papiere, Charter-Verträge, Konossements, Pässe und andere Dokumente, die von gekaperten Schiffen entnommen oder beschlagnahmt werden, sollen aufbewahrt werden, und die Originale sollen vom kommandierenden Offizier, der die Waren an sich nimmt, in Gänze und ohne Abänderungen zur Admiralität oder zur Marinebehörde geschickt werden, sodass diese evaluieren können, ob es sich bei diesem Schiff um gesetzesmäßige Beute handelt. Wer sich daran nicht hält, dem soll sein Anteil an der Beute entzogen werden, und auch weitere Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet.
Siebter Artikel (Entnahme von Wertgegenständen aus geenterten Schiffen)
Keine Person in der Flotte oder zur Flotte zugehörig soll aus einer Prise, oder einem gekaperten Schiff, Geld, Wertgegenstände, oder Güter entnehmen, bevor die Prise von der Admiralität als gesetzlich eingestuft worden ist, außer es ist notwendig für die bessere Sicherung des Schiffes oder für die Reparatur eines Schiffes seiner Majestät; aber es muss voll und gänzlich ohne Betrug Bericht erstattet werden über diese Benutzung von Gütern. Wer sich daran nicht hält, dem soll sein Anteil an der Beute entzogen werden, und auch weitere Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet.
Achter Artikel (Behandlung von Kriegsgefangenen)
Wenn ein Schiff als Prise genommen wird, sollen keine der Offiziere, Matrosen, oder andere Personen an Deck, ihrer Kleidung beraubt, bestohlen, geschlagen, oder schlecht behandelt werden. Wer sich daran nicht hält, soll Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet.
Neunter Artikel (Feigheit und Verrat vor einer Schlacht)
Jeder Offizier, Kapitän und Kommandant in der Flotte, der auf signalisierte Befehle oder ausgemachte Kampfformationen hin, oder beim Anblick von feindlichen Schiffen, die zu attackieren seine Pflicht ist, oder der angesichts der Wahrscheinlichkeit eines Kampfes, nicht die notwendigen Vorbereitungen für einen Kampf trifft, und nicht in eigener Person seine Offiziere und Männer dazu ermutigt, tapfer zu kämpfen, soll mit dem Tod oder einer anderen Bestrafung, entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet, bestraft werden. Und wer sich in der Flotte verräterisch oder feige ergibt oder um Gnade fleht, soll, sofern er vom Kriegsgericht dazu verurteilt wird, zum Tode verurteilt werden.
Zehnter Artikel (Weigerung, Befehle in der Schlacht zu befolgen)
Jede Person in der Flotte, die nicht die Befehle des Admirals, Kapitäns, Kommandanten oder sonstigen Vorgesetzten in der Flotte befolgt, anzugreifen oder sich einer Schlacht oder einer Verteidigungsaktion gegen jegliche Flotte, Schwadron oder Schiff anzuschließen, oder sich den Befehlen eines vorgesetzten Offiziers in einer solchen Zeit widersetzt, oder sich nicht nach besten Kräften für die Erfüllung jener Befehle einsetzt, und dessen von einem Kriegsgericht überführt wird, soll den Tod, oder andere Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet.
Elfter Artikel (Weigerung, sich einem Kampf anzuschließen)
Jede Person in der Flotte, die sich wegen Feigheit, Nachlässigkeit, oder Unzufriedenheit, von einem Gefecht fernhält oder zurückzieht, oder sich dem Gefecht nicht anschließt, oder nicht nach allen Kräften versucht, jedes anzugreifende Schiff einzunehmen oder zu zerstören, oder nicht alle seiner Majestäts Schiffe, oder verbündete Schiffe, unterstützt, die es seine Pflicht ist zu unterstützen, so soll jene Person, sofern sie dazu vom Kriegsgericht verurteilt wird, den Tod erleiden.
Zwölfter Artikel (Mangelnde Verfolgung des Feindes)
Jede Person in der Flotte, die wegen Feigheit, Nachlässigkeit, oder Unzufriedenheit, einem fliehenden Feind, Rebell oder Piraten nicht nachfolgt, und einem Freund nicht nach all seinen Kräften unterstützt, soll, sofern sie dazu vom Kriegsgericht verurteilt wird, den Tod erleiden.
Dreizehnter Artikel (Verhinderung oder Verzögerung von Aktionen)
Wenn bei der Abverlangung einer Aktion oder eines Dienstes eine Person versucht, jene Aktion oder Dienst zu verhindern oder zu verzögern, sei es wegen Soldrückstand oder jeglichem anderen Grund, soll jegliche Person, sofern sie dazu vom Kriegsgericht verurteilt wird, den Tod, oder andere Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet.
Vierzehnter Artikel (Desertion)
Jede Person in der Flotte, oder der Flotte zugehörig, die desertiert, oder andere Leute zur Desertion verleitet, soll den Tod, oder andere Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet. Und wenn jeglicher Offizier eines Schiffes seiner Majestät einen Deserteur von einem anderen Schiff seiner Majestät empfängt und unterhält, nachdem er als Deserteur enttarnt worden ist, und nicht dem Kapitän des Schiffes, von dem der Deserteur entkommen ist, Mitteilung erstattet, oder, falls dies unmöglich ist, dem Sekretär der Admiralität, oder dem Kommandant der örtlichen Station, soll dieser Offizier unehrenhaft entlassen werden.
Fünfzehnter Artikel (Konvoi mit Handelsschiffen)
Die Offiziere und Seeleute, deren Aufgabe es ist, Handelsschiffe zu begleiten, sollen dies augenblicklich und sorgfältig gemäß ihrer Instruktionen durchführen; und wer auch immer in diesem Dienst versagt, und seine Aufgabe nicht sorgfältig durchführt, und die Schiffe und Güter im Konvoi nicht verteidigt, indem er den Konvoi in die Irre führt, oder sich weigert oder es verabsäumt, den Konvoi zu verteidigen, wenn er angegriffen wird, oder feige flieht, und die Schiffe im Konvoi dem Schicksal überlässt; oder aber Geld oder andere Belohnungen von jeglichem Händler oder Schiffsmeister für die Begleitung eines Schiffes, mit deren Verteidigung er betraut wurde, oder die Schiffsmeister und Matrosen auf den Handelsschiffen misshandelt, soll dazu verurteilt werden, den Händelnern, Eigentümern und anderen, sowie das Kriegsgericht entscheidet, Schadensersatz zu leisten; und auch andere Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet, sei es Tod oder eine andere Strafmaßnahme.
Sechzehnter Artikel (Empfang von Gütern)
Wenn ein Kapitän, Kommandant oder anderer Offizier auf einem seiner Majestät Schiffe an Deck jegliche Güter oder Handelsgut empfängt, oder dessen Empfang zulässt, außer für den ausschließlichen Gebrauch für das Schiff, mit der Ausnahme von Gold, Silber, oder Juwelen, und mit der Ausnahme von Gütern und Handelsware, die einem Händler, oder einem Schiff gehören, welches in Gefahr schwebt, ein Wrack zu werden, entweder auf hoher See oder in einem Hafen, oder einem Fluss, um sie für die Eigentümer aufzubewahren, und auch mit der Ausnahme von Gütern, für deren Empfang ein Befehl von der Admiralität vorliegt, soll jene Person, sofern eine Verurteilung durch ein Kriegsgericht vollzogen wurde, unehrenhaft entlassen werden, und nie wieder für die Besatzung eines Schiff seiner Majestät in Betracht gezogen werden.
Siebzehnter Artikel (Meuterei)
Wenn eine Person in der Flotte oder ihr zugehörig eine meuterische Versammlung veranlasst, oder veranlassen will, für welchen Grund auch immer, soll jene Person, sofern sie vom Kriegsgericht dazu verurteilt wurde, den Tod erleiden; und wenn eine Person in der Flotte oder ihr zugehörig jegliche meuterische oder aufrührerische Worte hören lassen soll, soll er den Tod oder andere Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet; und wenn ein Offizier, Matrose oder Soldat in der Flotte oder ihr zugehörig sich gegenüber einem vorgesetzten Offizier ungehörig verhalten soll, so soll er gemäß der Schwere seines Vergehens vom Kriegsgericht bestraft werden.
Achtzehnter Artikel (Meuterische Pläne und Inaktion bei Meuterei)
Wenn eine Person in der Flotte jegliche verräterische oder meuterische Intentionen oder Pläne in sich trägt, und dessen durch ein Kriegsgericht verurteil wurde, soll er den Tod erleiden, oder jegliche andere Bestrafung, die das Kriegsgericht für angemessen haltet; und wenn eine Person in der Flotte oder ihr zugehörig jegliche von ihr gehörte verräterische oder meuterische Worte in Bezug auf seine Majestät oder die Regierung spricht, welche den Dienst behindern, verbirgt, und dies nicht einem Offizier mitteilt, oder bei einer Meuterei oder einem Verrat nicht alles daran setzt, diese zu verhindern, so soll er von einem Kriegsgericht entsprechend bestraft werden.
Neunzehnter Artikel (Ordentliches Verhalten bei Beschwerden)
Wenn eine Person in der Flotte sich über die Qualität des Essens oder einer anderen gerechtfertigten Sache beschweren will, so soll sie diese Beschwerden unaufdringlich seinem Vorgesetzten, oder Kapitän oder Kommandanten, bekannt machen, sodass der Missstand, wenn möglich und gerechtfertigt, bereinigt werden kann; und der Vorgesetzte, Kapitän oder Kommandant soll sich bemühen, jenen Missstand, sofern es möglich ist, zu bereinigen; und keine Person soll aufgrund eines Missstandes in der Flotte oder einem anderen Grund, einen Aufruhr verursachen; dieser Person soll das Kriegsgericht eine entsprechende Strafe auferlegen, gemäß der Schwere des Vergehens.
Zwanzigster Artikel (Gewalt gegen einen vorgesetzten Offizier)
Wenn ein Offizier, Matrose, Soldat oder eine andere Person in der Flotte einen vorgesetzten Offizier in der Erfüllung seiner Pflicht schlägt, eine Waffe gegen ihn erhebt oder droht, eine Waffe gegen ihn zu erheben, so soll jene Person, sofern sie dessen bei einem Kriegsgericht verurteilt wurde, den Tod erleiden; und wenn ein Offizier, Matrose, Soldat oder eine andere Person in der Flotte sich mit einem Vorgesetzten in der Erfüllung seiner Pflichten streitet oder einem gesetzlichen Befehl widersetzt, den Tod, oder andere Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet.
Einundzwanzigster Artikel (Kämpfe und Streitereien unter Flottenmitgliedern)
Wenn eine Person in der Flotte sich mit einer anderen Person in der Flotte streitet oder kämpft, oder schmähende oder provozierende Worte oder Gesten gebraucht, soll er eine Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet.
Zweiundzwanzigster Artikel (Verschwendung und Unterschlagung)
Pulver, Kugeln, Munition und andere Güter in der Flotte sollen nicht verschwendet oder unterschlagen werden; Vorräte und Provisionen sollen sorgsam verwendet werden; Personen, die dagegen verstoßen, sowie Komplizen, Käufer und Empfänger sollen, sofern sie der Gerichtsbarkeit der Marine unterstehen, eine entsprechende Strafe vom Kriegsgericht empfangen.
Dreiundzwanzigster Artikel (Feuerstiftung)
Jede Person in der Flotte, die ungesetzlich ein Magazin oder ein Pulverfass oder ein Schiff oder Takelage oder Möbel auf einem Schiff anzündet, und dies nicht einem Feind, Piraten, oder Rebell zugehörig ist, so soll diese Person, sofern sie ob dessen von einem Kriegsgericht überführt wurde, den Tod erleiden.
Vierundzwanzigster Artikel (Sorgfalt bei der Steuerung)
Sorgfalt soll walten bei der Steuerung und Navigation eines Schiffes seiner Majestät, sodass nicht durch Nachlässigkeit, Willfährigkeit oder anderen Fehlern, kein Schiff stranden oder auf Felsen oder Sandbänke fahren soll, oder auseinanderreißen oder in Gefahr gebracht werden soll; wenn dies passiert, soll die vom Kriegsgericht als schuldig befundene Person dafür den Tod oder eine Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet.
Fünfundzwanzigster Artikel (Sorgfalt bei der Wache)
Keine Person in der Flotte oder ihr zugehörig soll bei seiner Wache schlafen, oder seine Pflichten fahrlässig ausüben; wenn dies passiert, soll die vom Kriegsgericht als schuldig befundene Person dafür den Tod oder eine Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet.
Sechsundzwanzigster Artikel (Mord)
Alle Morde, die durch eine Person auf der Flotte verübt werden, soll durch das Urteil eines Kriegsgerichts mit dem Tod bestraft werden.
Siebenundzwanzigster Artikel (Sodomie)
Wenn eine Person auf der Flotte die unnatürliche und widerwärtige Sünde der Sodomie begeht, sei es mit Mann oder Tier, soll er durch das Urteil eines Kriegsgerichts mit dem Tod bestraft werden.
Achtundzwanzigster Artikel (Raub)
Jeder Raub, der durch eine Person in der Flotte verübt wird, soll mit den Tod oder einer Bestrafungen entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet, bestraft werden.
Neunundzwanzigster Artikel (Fälschungen im Musterbuch)
Jeder Offizier oder eine andere Person auf der Flotte, der wissend falsche Eintragungen im Musterbuch macht, oder falsche Eintragungen im Musterbuch befiehlt, anratet oder veranlasst, und einer Person bei diesen falschen Eintragungen behilflich ist, soll, nach Erbringung von Beweisen für dieses Vergehen vor einem Kriegsgericht, unehrenhaft entlassen werden, und nie wieder in der Marine dienen.
Dreißigster Artikel (Fassen und Verwahren von Kriminellen)
Kein Waffenmeister in der Flotte soll sich weigern, einen Kriminellen zu fassen, wenn er dazu durch eine gesetzliche Befugnis dazu angewiesen wurde, oder einen Gefangenen zu nehmen und ihn in Verwahrung zu halten; auch soll er einen Gefangenen nicht erlauben, zu fliehen, wenn er in seiner Verwahrung ist, oder ihn ohne gesetzlichen Befehl entlassen; wenn er dies tut, soll er vom Kriegsgericht entsprechend bestraft werden; und alle Kapitäne, Offiziere und andere in der Flotte sollen alles in ihrer Macht stehende tun, Kriminelle zu finden, zu fassen und der Bestrafung zuzuführen, und sollen den Offizieren helfen, die dazu bestellt worden sind; wenn sie das nicht tun, sollen sie eine Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet.
Einunddreißigster Artikel (Offiziere vorm Kriegsgericht)
Wenn ein Flaggoffizier, Kapitän, Kommandant, oder Leutnant, der der Flotte zugehörig ist, vor einem Kriegsgericht verurteilt wird wegen skandalösem, unehrenhaftem, grausamem, unterdrückerischem oder betrügerischem Betragen verurteilt wird, soll er unehrenhaft aus den Diensten seiner Majestät entlassen werden.
Zweiunddreißigster Artikel (Gerichtsbarkeit der Marine an Land)
Jede Person im Dienst seiner Majestät, und einem der Schiffe seiner Majestät zugehörig, die sich der Meuterei, Desertion, oder Ungehorsam gegenüber gesetzlichen Befehlen schuldig gemacht hat in einem der Herrschaftsgebiete seiner Majestät an Land in der Verrichtung des Dienstes an seiner Majestät, soll vor einem Kriegsgericht verurteilt werden, und die selbe Strafe erleiden, als wäre sie auf See an Deck eines Schiffes seiner Majestät begangen worden.
Dreiunddreißigster Artikel (Sonstige Verbrechen)
Alle anderen Verbrechen nicht kapitaler Natur, welche von einer Person oder Personen in der Flotte begangen wurden, und nicht in diesen Artikeln erwähnt werden, und für welche keine Bestrafung festgelegt ist, sollen bestraft werden gemäß der Gesetze und Gebräuche in solchen Fällen auf See.