Maritime Welten

Rekonstruktionen in 3D

Krieg gegen Frankreich - Koalitionskriege 1792-1815

England in verschiedenen Koalitionen gegen das revolutionäre Frankreich 1792-1802 und anschließend gegen Napoleon bis 1815.

1. Koalition 1792-1797 zwischen Preußen, Österreich und deutschen Kleinstaaten zur Verteidigung der Monarchie gegen das revolutionäre Frankreich. 1793 treten Großbritannien, die Vereinigten Niederlande, Spanien und die Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches der Koalition bei. Nach den Siegen Frankreichs in Italien endete die Koalition mit dem Frieden von Campo Formio 1797. England setzte den Kampf fort.

2. Koalition 1798-1802 aus Russland, Österreich und Großbritannien gegen Frankreich. Russland verlässt die Allianz und nach dem Sieg Napoleons in Italien kommt es zum Frieden von Lunéville 1801. Mit dem Frieden von Amiens zwischen England und Frankreich endet 1802 der zweite Koalitionskrieg.

3. Koalitionskrieg (Zweiter Napoleonischer Krieg) 1805/06 zwischen Frankreich und seinen Verbündeten, insbesondere Würtenberg, Bayern und Baden und den Alliierten Großbritannien, Russland, Österreich, Schweden und Neapel. Mit der Seeschlacht am 21. Oktober 1805 am Kap Trafalgar sichert sich England praktisch die Seeherrschaft. Auf dem Festland besiegt Napoleon am 2. Dezember 1805 in der Schlacht bei Austerlitz Österreich und Russland. Österreich schließt den Frieden von Pressburg. 1806 schafft Napoleon in Deutschland den Rheinbund. Das Heilige Römische Reich Deutscher Nationen ist Geschichte.

4. Koalitionskrieg (Dritter Napoleonischer Krieg) 1806/07 zwischen Frankreich mit dem Rheinbund und Preußen und Russland. Napoleon besiegt Preußen bei Jena und Auerstedt und Russland bei Friedland. Mit dem Frieden von Tilsit 1807 endet der Krieg.

5. Koalitionskrieg zwischen dem von England unterstützten Österreich und fRankreich1809. Österreich wurde bei Wagram geschlagen. Im Frieden von Schönbrunn musste es territoriale Verluste hinnehmen.

6. Koalitionkrieg 1812-1815. Nach der Niederlage Napoleons im Feldzug von 1812 in Russland entstand 1813 eine Koalition zwischen Preußen und Russland (Konvention von Tauroggen) und 1813 zum Vertragvon Kalisch. Im gleichen Jahr traten Großbitannien, Schweden, Östereich und Bayern der Allianz bei. In Spanien vertreibt der englische Oberbefehlshaber Sir Arthur Wellington die Franzosen und fällt in Frankreich ein. In der Völkerschlacht bei Leipzig 1813 wird Napoleon geschlagen und im Feldzug von 1814 in Frankreich entgültig besiegt. Er muss als Kaiser der Franzosen abdanken und wird auf die Insel Elba verbannt.

7. Koalition 1815. Nach der Rückkehr Napoleons von der Insel Elba schließen am 25. März das Vereinigte  Königreich, Österreich, Russland und Preußen erneut eine Koalition. In der Schlacht bei Waterloo wird Napoleon erneut geschlagen und mit dem englischen Kriegsschiff Bellerophon  nach England gebracht und von dort mit der HMS Northumberland nach St. Helena, wo er 1821 starb.

Schiffe

Linienschlachtschiffe

HMS Victory 100 Kanonen 1.Rang HMS Victory 100 Kanonen 1.Rang

Erster Rang          3 Geschützdecks     100 Kanonen oder mehr                    Besatzung 841

Zweiter Rang        3 Geschützdecks     90-98 Kanonen                                  Besatzung 743

Dritter Rang          2 Geschützdecks     64, 74 oder 80 Geschütze                 Besatzung 494-724

Mittlere Schiffsränge

Vierter Rang          2 Geschützdecks 50-60 Kanonen                                     Besatzung 345

Fünfter Rang         1 Geschützdeck 32-44 Geschütze          Fregatte            Besatzung 217-297

Sechster Rang      1 Geschützdeck 20-28 Geschütze          Fregatte            Besatzung    138-198

Ohne Rang

Schiff-Sloop           1 Geschützdeck bis zu 28 Geschütze                             Besatzung 121-135

Brigg-Sloop           1 Geschützdeck bis zu 22 Geschütze                             Besatzung 80-121

Andere                  1 Geschützdeck bis zu 18 Geschütze                             Besatzung verschieden

 


England 1794-1806 (in den unten aufgeführten Seeschlachten engagiert)

Schiffe Namen Geschütze

gebaut

nicht mehr im Dienst

1. Rang



Britannia 100 

Queen Charlotte 100    

Royal Souvereign 100         

Royal George 100               

Victory 100           

1762

1790

 1786

1788

1765

abgewrackt 1825

explodier 1800

abgewrackt 1841

abgewrackt 1822

existiert noch

2. Rang



Barfleur 98                          

Blenheim 98                     

Dreadnought 98                

Impregnable 98

Glory 98                     

London 98                 

Neptun 98                        

Pincess Royal 98    

Prince of Wales 98   

Prince 98                        

Prince George 98    

Queen 98 1769

St. George 98               

Temeraire 98          

Widsor Castle 98          

Namur 90              

1768

1761

1801


1788

1766

1797

1773

1794

1788

1772

1769

1785

1798

1790

1756

abgewrackt 1819

untergegangen 1807

abgewrackt 1857


abgewrackt 1825

abgewrackt 1811

außer Dienst 1818

abgewrackt 1807

abgewrackt 1822

abgewrackt 1837

abgewrackt 1839


gesunken 1811

abgewrackt 1838

abgewrackt 1838

abgewrackt 1833

3. Rang



Caesar 80

Canopus 80

Foudroyant 80

Malta 80

Gibraltar 80

Sans Pareil 80

Tonnant 80

Achille 74

Ajax 74

Alfred 74

Audacious 74

Alexander 74


Atlas 74

Bellerophon 74

Belleisle 74

Bellona 74

Bedford 74

Brunswick 74

Bombay Castle 74

Culloden 74

Canada 74

Captain 74

Centaur 74

Curageux 74

Colossus 74

Conqueror 74

Cumberland 74

Defence 74

Defiance 74

Donegal 74

Dragon 74

Edgar 74

Egmont 74

Elephant 74

Exellent 74

Fortitude 74

Ganges 74

Goliath 74

Hannibal 74


Hero 74

Invincible 74

Ilustrious 74

Irresistible 74

Leviathan 74

Marlborough 74

Mars 74

Majestic 74

Minotaur 74

Montagu 74

Monarch 74

Namur 74

Northumberland 74

Orion 74

Powerful 74

Pompee 74

Repulse 74

Russel 74

Ramillies 74

Revenge 74

Swiftsure 74


Saturn 74

Superb 74

Spartiate 74

Spencer 74

Theseus 74

Terrible 74

Triumph 74

Thunderer 74

Tremendous 74

Valiant 74

Venerable 74

Vanguard 74

Warrior 74

Zealous 74

Agamemnon 64

Agincourt 64

Africa 64

Ardent 64

Belliqueux 64

Diadem 64

Director 64

Lancaster 64

Monmouth 64

Polyphemos 64

Raisonnable 64

Veteran 64

1793

erobert 1798

1798

erobert 1800

erobert 1780

erobert 1794

erobert 1798

1798

1798

1778

1785

1778


1782

1786

1795

1760

1775

1790

1782

1783

1765

1787

1797

1800

1787

1801

1774

1763

1783

erobert 1798

1798

1779

1768

1786

1787

1780

1782

1781

1786


1803

1765

1789

1782

1790

1767

1794

1785

1793

1779

1765

1756

1798

1787

1783

erobert 1793

1803

1764

1782

1805

1787


1786

1798

erobert 1798

1800

1786

1785

1764

1783

1784

1759

1784

1787

1781


1781


1781

1796


1782

1784


1772

1782

1768

1787

abgewrackt 1821

abgewrackt 1887   franz. Benjamin Franklin

verkauft 1890

abgewrackt 1840   franz. Guillaume Tell

abgewrackt 1836   spain Fénix

abgewrackt 1842   franz. Sans Pareil

abgewrackt 1821   franz. Tonnant

abgewrackt 1865

verbrannt 1807

abgewrackt 1814

außer Dienst 1815

erobert franz. 1794 zurückerobert eng. 1795

abgewrackt 1819

abgewrackt 1821

abgewrackt 1836

abgewrackt 1814

abgewrackt 814

abgewrackt 1817

abgewrackt 1826

abgewrackt 1796

abgewrackt 1813

abgewrackt 1834

verbrannt 1813

abgewrackt 1819

abgewrackt 1832

auf Grund 1798

außer Dienst 1822

abgewrackt 1805

auf Grund 1811

abgewrack 1817

abgewrackt 1845 franz. Joseph Barra 1794

abgewrackt 1850

abgewrackt 1835

abgewrackt 1799

abgewrackt 1830

abgewrackt 1835

abgewrackt 1820

abgewrackt 1816

abgewrackt 1815

erobert 1801 franz. Annibal

abgewrackt 1824

gesunken 1811

abgewrackt 1801

abgewrackt 1795

abgewrackt 1806

abgewrackt 1848

abgewrackt 1800

abgewrackt 1823

gestrandet 1816

gestrandet 1810

abgewrackt 1818

abgewrackt 1813

abgewrackt 1833

außer Dienst 1850

abgewrackt 1814

abgewrackt 1812

abgewrackt 1817 franz. La Pompée

abgewrackt 1820

verkauft 1811


abgewrackt 1849

erobert 1801 franz. engl. 1805

abgewrackt 1816

abgewrackt 1868

abgewrackt 1826

abgewrackt 1857   franz. Le Spartiate

abgewrackt 1822

abgewrackt 1814

abgewrackt 1836

außer Dienst 1850

abgewrackt 1814

verkauft 1897



Schiffbruch 1804

abgewrackt 1821

abgewrackt 1857


abgewrackt 1809

abgewrackt 1814


abgewrackt 1824

abgewrackt 1832

abgewrackt 1801


abgewrackt 1816

abgewrackt 1827

abgewrackt 1815

abgewrackt 1816

4. Rang



Glatton 54

Adamant 50

Isis 50

Leander 50

1792   aquiriert 1795

1780

1774

1780

gesunken 1830

abgewrackt 1814

abgewrackt 1810

verkauf 1817

5. Rang Fregatten



Charon 44

Beaulieu 40

Egyptienne 40

Acasta 38

Amazon 38

Minerve 38

Revolutionnaire 38

Blanche 36

Desiree 36

Inconstant 36

Magicienne 36

Nymphe 36

Phoenix 36

Romulus 36

Santa Margarita 36

Sirius 36

Thalia 36

Carlotta 34

Aeolus 32

Alcmene 32

Aquilon 32

Astraea 32

Lively 32

Lowestoffe 32

Meleager 32

Niger 32

Southhampten 32

Thames 32

1797

1797

1795

erobert 1795

erobert 1794

seit 1779 10 Schiffe Blanche

erobert 1800

1783

erobert 1781

erobert 1780

1783

1785

erobert 1779

1797

1782

1801

1794

1786

1781

23. Juli 1804


1804


1785

1759

1757

1758

erobert 1801

gesunken 1781 Yorktown


verkauft 1817 franz. 1799

abgewrackt 1821

abgewrackt 1821

auf Grund 1797

gelistet bis 1814 franz. Rückerobert 1803 eng. Rückerobert 1810

abgewrackt 1822  franz. 1794


verkauft 1832  franz.Desirée 1794

abgewrackt 1817

versenkt 1810

abgewrackt 1810   franz. 1777 

abgewrackt 1816

abgewrackt 1816

verkauft 1836  spanien 1774


abgewrackt 1814

abgewrackt 1817

abgewrackt 1809

abgewrackt 1815

Schiffbruch 1808

abgewrackt 1810 nach Schiffbruch


abgewrackt 1801 Schiffbruch

verkauft 1814

1812 Schiffbruch

1793-1796 franz. Tamise

Schiffe 6. Rang Fregatten



Jamaika 28

Poulette 28

Cyclops 28

Ariadne 24

Hyaena 24

Bon Cytoyenne 20

Arrow 18

Cruizer 18

Dart 18

Harpy 18

Raven 18

Kingfisher 16

Pylades 16

Epervier 14

erobert 1796

verkauft 1814   franz. Percente

Nicht klassifiziert



Otter

Zephyr

Fox

Explosion

Discovery

Hecla

Sulphur

Terror

Volcano

Zebra

Brander

Brander

Kutter

Kanonenboot

Kanonenboot

Kanonenboot

Kanonenboot

Kanonenboot

Kanonenboot

Kanonenboot


Seechlachten 1794-1806

Glorious First of June 1794     England/Frankreich

Englische Schiffe

Queen Charlotte 100 Royal Souvereign 100 Royal George 100 Barfleur 98 Impregnable 98 Glory 98 Queen 98 Caesar 80 Gibraltar 80 Alfred 74 Audacious 74 Bellerophon 74 Brunswick 74 Culloden 74 Defence 74 Invincible 74 Leviathan 74 Marlborough 74 Majestic 74 Montagu 74 Orion 74 Russel 74 Ramillies 74  Thunderer 74 Tremendous 74 Valiant 74 Vanguard 74

Brest 1794     England/Frankreich

Englische Schiffe

Alexander 74 Canada 74

Golf von Genua 1795     England Frankreich

Englische Schiffe

Britannia 100 Pincess Royal 98 St. George 98 Widsor Castle 98 Ilustrious 74 Captain 74 Bedford 74 Curageux 74 Terrible 74 Egmont 74 Fortitude 74 Agamemnon 64 Diadem 64 Inconstant 36 Romulus 36 Lowestoffe 32 Meleager 32 Poulette 28

Ile de Groix 1795     England Frankreich

Englische Schiffe

Royal George 100 Queen Charlotte 100 Queen 98 London 98 Prince 98 Prince of Wales 98 Barfleur 98 Prince George 98 Sans Pareil 80 Valiant 74 Orion 74 Irresistible 74 Colossus 74 Russel 74 Revolutionnaire 38 Thalia 36 Nymphe 36 Aquilon 32 Charon 44 Astrea 32

Hyeres 1795     England/Frankreich

Englische Schiffe

Britannia 100 Victory 100 Pincess Royal 98 St. George 98 Widsor Castle 98 Blenheim 90 Gibraltar 80 Captain 74 Fortitude 74 Bombay Castle 74 Cumberland 74 Saturn 74 Terrible 74 Defence 74 Egmont 74 Culloden 74 Bedford 74 Curageux 74 Audacious 74 Agamemnon 64 Diadem 64 Meleager 32 Cyclops 28 Ariadne 24

Kap St. Vincent 1795     England/Spanien

Englische Schiffe

Britannia 100 Victory 100 Pincess Royal 98 St. George 98 Widsor Castle 98 Blenheim 98 Gibraltar 80 Captain 74 Fortitude 74 Bombay Castle 74 Cumberland 74 Saturn 74 Terrible 74 Defence 74 Egmont 74 Culloden 74  Bedford 74 Curageux 74 Audacious 74  Agamemnon 64 Diadem 64 Meleager 32 Cyclops 28 Ariadne 24 Minerve 38 Lively 32 Niger 32 Southhampten 32 Bon Cytoyenne 20 Raven 18 Fox (Kutter)

Camperdown 1797     England/Niederlande

Englische Schiffe

Bedford 74 Montagu 74 Monarch 74 Powerful 74 Russel 74 Triumph 74 Agincourt 64 Ardent 64 Belliqueux 64 Director 64 Lancaster 64 Monmouth 64 Veteran 64 Adamant 50 Isis 50

Abukir The Battle of the Nile1798     England/Frankreich

Englische Schiffe

Audacious 74 Alexander 74 Bellerophon 74 Culloden 74 Defence 74 Goliath 74 Majestic 74 Minotaur 74 Orion 74 Swiftsure 74 Theseus 74 Vanguard 74 Zealous 74 Leander 50

Kopenhagen 1801     England/Dänemark

Englische Schiffe

Bellona 74 Defiance 74 Edgar 74 Elephant 74 Ganges 74 Monarch 74 Russel 74 Agamemnon 64 Ardent 64 Polyphemos 64 Glatton 54 Isis 50 Amazon 38 Blanche 36 Desiree 36 Alcmene 32 Jamaika 28 Hyaena 24 Arrow 18 Cruizer 18 Dart 18 Harpy 18 Pylades 16 Otter Zephyr Explosion Discovery Hecla Sulphur Terror Volcano Zebra

Algaciras 1801     England/Frankreich

Englische Schiffe

Caesar 80 Venerable 74 Audacious 74 Superb 74 Spencer 74 Pompee 74 Hannibal 74 Thames 32 Carlotta 34

Kap Finesterre 1805

Englische Schiffe

Barfleur 98 Glory 98 Prince of Wales 98 Widsor Castle 98 Malta 80 Dragon 74 Thunderer 74 Triumph 74 Warrior 74 Ajax 74 Hero 74 Defiance 74 Repulse 74 Agamemnon 64 Raisonnable 64 Egyptienne 40 Sirius 36

Trafalgar 1805     England/Frankreich-Spanien

Englische Schiffe

Britannia 100 Royal Souvereign 100 Victory 100 Dreadnought 98 Neptun 98 Prince 98 Temeraire 98 Tonnant 80 Achilles 74 Ajax 74 Bellerophon 74 Belleisle 74 Colossus 74 Conqueror 74 Defence 74 Defiance 74 Leviathan 74 Mars 74 Minotaur 74 Orion 74 Revenge 74 Swiftsure 74 Spartiate 74 Thunderer 74 Agamemnon 64 Africa 64 Polyphemos 64

Kap Ortegal 1805 England/Frankreich

Caesar 80 Hero 74 Curageux 74 Namur 74 Revolutionnaire 44 Phoenix 36 Santa Margarita 36 Aeolus 32

San Domingo 1806 England/Frankreich

Canopus 80 Northumberland 74 Superb 74 Spencer 74 Atlas 74 Donegal 74 Agamemnon 64 Acasta 38 Magicienne 36 Kingfisher 16 Epervier 14

                                                                                                                            © National Maritime Museum, Greenwich, London

Kriegsartikel (articles of war)

In den 1650er Jahren erstellt, wurden sie 1749 und 1757 geändert. Die Artikel wurden einmal wöchentlich aber mindestens einmal im Monat an Bord verlesen. Bei 20 dieser Artikel konnte die Todesstrafe verhängt werden. Eine Bestrafung durch Auspeitschung mit der "neunschwänzigen Katze" war durchaus üblich.Der Begriff "die Katze aus dem Sack lassen" ist uns heute noch geläufig. Kleinere Vergehen wurden mit Wache gehen, Rumentzug, Arbeiten an den Pumpen oder Ausharren auf dem Mast bestraft.

Cat-o-nine Neunschwänzige Katze


Erster Artikel (Predigten und Gottesverehrung)

Alle Kommandanten, Kapitäne und Offiziere auf einem Schiff seiner Majestät, oder ihm angehörig, müssen auf ihren Schiffen die öffentliche Verehrung Gottes im Einklang mit der Liturgie der anglikanischen Kirche, so wie das Recht sie vorsieht, sicher stellen, und dazu sehen, dass sie ruhig, ordnungsgemäß und fromm erfolgen. Fürderhin müssen sie dazu sehen, dass die Gebete und Predigten durch die Kapläne auf den Schiffen sorgsam abgehalten werden, und dass der Tag des Herrn, wie im Gesetz festgelegt, ordnungsgemäß eingehalten wird.

Zweiter Artikel (Aktionen wider Gottes Ehre)

Alle Offiziere, und alle Mannschaften auf einem Schiff seiner Majestät, die profaner Flüche, Verwünschungen, Beleidigungen, Betrunkenheit, Unreinheit, oder anderer skandalöser Aktionen wider Gottes Ehre und der Korrumpierung guter Manieren schuldig sind, sollen eine solche Bestrafung erfahren, wie das Kriegsgericht es für angemessen hält, auszuteilen, und wie die Natur und das Ausmaß des Verstoßes es verlangen.

Dritter Artikel (Aushändigung von Informationen vom und an den Feind)

Wenn ein Offizier, Matrose, Soldat, oder jeglicher andere Angestellte der Marine, ohne Erlaubnis seiner Majestät des Königs, der Admiralität, des Kommandanten seiner Station oder seines Vorgesetzten, jeglichem Feind oder Rebellen Informationen militärisches Natur aushändigt oder sie mit ihnen teilt, soll jene Person, sobald sie ob dieses Verbrechens von einem Kriegsgericht verurteilt worden ist, mit dem Tod bestraft werden. Wenn ein Brief oder eine Nachricht von einem Feind oder einem Rebell, sei sie durchgestellt an einen Offizier, Matrosen, oder Soldat oder anderen, nicht innerhalb von 12 Stunden, sofern es Gelegenheit dazu gibt, an seinen Vorgesetzten oder einem kommandierenden Offizier weitergegeben wird, und wenn ein Vorgesetzter Offizier das nicht so bald wie möglich dem Kommandanten der Schwadron bekannt gibt, soll jegliche Person, die dagegen verstoßen hat, und von einem Kriegsgericht dar ob überführt wurde, mit dem Tode, oder einer anderen Bestrafung, entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet, bestraft werden.

Vierter Artikel (Spione)

Alle Spione, und alle Personen, die jegliche verleitenden Nachrichten oder Briefe eines Feindes oder Rebellen überbringen, oder jeglichen Kapitän, Offizier, Matrosen, oder anderen Flottenangehörigen, zur Korruption und Vertrauensbruch verleiten wollen, und als solche vom Kriegsgericht verurteilt werden, sollen mit dem Tode, oder einer anderen Bestrafung, entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet, bestraft werden.

Fünfter Artikel (Verpflegung von einem Feind)

Niemand in der Flotte soll von einem Feind oder Rebellen Geld, Nahrung, Pulver, Kugeln, Waffen, Munition, oder sonstige Verpflegung, direkt oder indirekt, erhalten; dies soll mit dem Tode, oder einer anderen Bestrafung, entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet, bestraft werden.

Sechster Artikel (Dokumente eines geenterten Schiffs)

Alle Papiere, Charter-Verträge, Konossements, Pässe und andere Dokumente, die von gekaperten Schiffen entnommen oder beschlagnahmt werden, sollen aufbewahrt werden, und die Originale sollen vom kommandierenden Offizier, der die Waren an sich nimmt, in Gänze und ohne Abänderungen zur Admiralität oder zur Marinebehörde geschickt werden, sodass diese evaluieren können, ob es sich bei diesem Schiff um gesetzesmäßige Beute handelt. Wer sich daran nicht hält, dem soll sein Anteil an der Beute entzogen werden, und auch weitere Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet.

Siebter Artikel (Entnahme von Wertgegenständen aus geenterten Schiffen)

Keine Person in der Flotte oder zur Flotte zugehörig soll aus einer Prise, oder einem gekaperten Schiff, Geld, Wertgegenstände, oder Güter entnehmen, bevor die Prise von der Admiralität als gesetzlich eingestuft worden ist, außer es ist notwendig für die bessere Sicherung des Schiffes oder für die Reparatur eines Schiffes seiner Majestät; aber es muss voll und gänzlich ohne Betrug Bericht erstattet werden über diese Benutzung von Gütern. Wer sich daran nicht hält, dem soll sein Anteil an der Beute entzogen werden, und auch weitere Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet.

Achter Artikel (Behandlung von Kriegsgefangenen)

Wenn ein Schiff als Prise genommen wird, sollen keine der Offiziere, Matrosen, oder andere Personen an Deck, ihrer Kleidung beraubt, bestohlen, geschlagen, oder schlecht behandelt werden. Wer sich daran nicht hält, soll Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet.

Neunter Artikel (Feigheit und Verrat vor einer Schlacht)

Jeder Offizier, Kapitän und Kommandant in der Flotte, der auf signalisierte Befehle oder ausgemachte Kampfformationen hin, oder beim Anblick von feindlichen Schiffen, die zu attackieren seine Pflicht ist, oder der angesichts der Wahrscheinlichkeit eines Kampfes, nicht die notwendigen Vorbereitungen für einen Kampf trifft, und nicht in eigener Person seine Offiziere und Männer dazu ermutigt, tapfer zu kämpfen, soll mit dem Tod oder einer anderen Bestrafung, entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet, bestraft werden. Und wer sich in der Flotte verräterisch oder feige ergibt oder um Gnade fleht, soll, sofern er vom Kriegsgericht dazu verurteilt wird, zum Tode verurteilt werden.

Zehnter Artikel (Weigerung, Befehle in der Schlacht zu befolgen)

Jede Person in der Flotte, die nicht die Befehle des Admirals, Kapitäns, Kommandanten oder sonstigen Vorgesetzten in der Flotte befolgt, anzugreifen oder sich einer Schlacht oder einer Verteidigungsaktion gegen jegliche Flotte, Schwadron oder Schiff anzuschließen, oder sich den Befehlen eines vorgesetzten Offiziers in einer solchen Zeit widersetzt, oder sich nicht nach besten Kräften für die Erfüllung jener Befehle einsetzt, und dessen von einem Kriegsgericht überführt wird, soll den Tod, oder andere Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet.

Elfter Artikel (Weigerung, sich einem Kampf anzuschließen)

Jede Person in der Flotte, die sich wegen Feigheit, Nachlässigkeit, oder Unzufriedenheit, von einem Gefecht fernhält oder zurückzieht, oder sich dem Gefecht nicht anschließt, oder nicht nach allen Kräften versucht, jedes anzugreifende Schiff einzunehmen oder zu zerstören, oder nicht alle seiner Majestäts Schiffe, oder verbündete Schiffe, unterstützt, die es seine Pflicht ist zu unterstützen, so soll jene Person, sofern sie dazu vom Kriegsgericht verurteilt wird, den Tod erleiden.

Zwölfter Artikel (Mangelnde Verfolgung des Feindes)

Jede Person in der Flotte, die wegen Feigheit, Nachlässigkeit, oder Unzufriedenheit, einem fliehenden Feind, Rebell oder Piraten nicht nachfolgt, und einem Freund nicht nach all seinen Kräften unterstützt, soll, sofern sie dazu vom Kriegsgericht verurteilt wird, den Tod erleiden.

Dreizehnter Artikel (Verhinderung oder Verzögerung von Aktionen)

Wenn bei der Abverlangung einer Aktion oder eines Dienstes eine Person versucht, jene Aktion oder Dienst zu verhindern oder zu verzögern, sei es wegen Soldrückstand oder jeglichem anderen Grund, soll jegliche Person, sofern sie dazu vom Kriegsgericht verurteilt wird, den Tod, oder andere Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet.

Vierzehnter Artikel (Desertion)

Jede Person in der Flotte, oder der Flotte zugehörig, die desertiert, oder andere Leute zur Desertion verleitet, soll den Tod, oder andere Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet. Und wenn jeglicher Offizier eines Schiffes seiner Majestät einen Deserteur von einem anderen Schiff seiner Majestät empfängt und unterhält, nachdem er als Deserteur enttarnt worden ist, und nicht dem Kapitän des Schiffes, von dem der Deserteur entkommen ist, Mitteilung erstattet, oder, falls dies unmöglich ist, dem Sekretär der Admiralität, oder dem Kommandant der örtlichen Station, soll dieser Offizier unehrenhaft entlassen werden.

Fünfzehnter Artikel (Konvoi mit Handelsschiffen)

Die Offiziere und Seeleute, deren Aufgabe es ist, Handelsschiffe zu begleiten, sollen dies augenblicklich und sorgfältig gemäß ihrer Instruktionen durchführen; und wer auch immer in diesem Dienst versagt, und seine Aufgabe nicht sorgfältig durchführt, und die Schiffe und Güter im Konvoi nicht verteidigt, indem er den Konvoi in die Irre führt, oder sich weigert oder es verabsäumt, den Konvoi zu verteidigen, wenn er angegriffen wird, oder feige flieht, und die Schiffe im Konvoi dem Schicksal überlässt; oder aber Geld oder andere Belohnungen von jeglichem Händler oder Schiffsmeister für die Begleitung eines Schiffes, mit deren Verteidigung er betraut wurde, oder die Schiffsmeister und Matrosen auf den Handelsschiffen misshandelt, soll dazu verurteilt werden, den Händelnern, Eigentümern und anderen, sowie das Kriegsgericht entscheidet, Schadensersatz zu leisten; und auch andere Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet, sei es Tod oder eine andere Strafmaßnahme.

Sechzehnter Artikel (Empfang von Gütern)

Wenn ein Kapitän, Kommandant oder anderer Offizier auf einem seiner Majestät Schiffe an Deck jegliche Güter oder Handelsgut empfängt, oder dessen Empfang zulässt, außer für den ausschließlichen Gebrauch für das Schiff, mit der Ausnahme von Gold, Silber, oder Juwelen, und mit der Ausnahme von Gütern und Handelsware, die einem Händler, oder einem Schiff gehören, welches in Gefahr schwebt, ein Wrack zu werden, entweder auf hoher See oder in einem Hafen, oder einem Fluss, um sie für die Eigentümer aufzubewahren, und auch mit der Ausnahme von Gütern, für deren Empfang ein Befehl von der Admiralität vorliegt, soll jene Person, sofern eine Verurteilung durch ein Kriegsgericht vollzogen wurde, unehrenhaft entlassen werden, und nie wieder für die Besatzung eines Schiff seiner Majestät in Betracht gezogen werden.

Siebzehnter Artikel (Meuterei)

Wenn eine Person in der Flotte oder ihr zugehörig eine meuterische Versammlung veranlasst, oder veranlassen will, für welchen Grund auch immer, soll jene Person, sofern sie vom Kriegsgericht dazu verurteilt wurde, den Tod erleiden; und wenn eine Person in der Flotte oder ihr zugehörig jegliche meuterische oder aufrührerische Worte hören lassen soll, soll er den Tod oder andere Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet; und wenn ein Offizier, Matrose oder Soldat in der Flotte oder ihr zugehörig sich gegenüber einem vorgesetzten Offizier ungehörig verhalten soll, so soll er gemäß der Schwere seines Vergehens vom Kriegsgericht bestraft werden.

Achtzehnter Artikel (Meuterische Pläne und Inaktion bei Meuterei)

Wenn eine Person in der Flotte jegliche verräterische oder meuterische Intentionen oder Pläne in sich trägt, und dessen durch ein Kriegsgericht verurteil wurde, soll er den Tod erleiden, oder jegliche andere Bestrafung, die das Kriegsgericht für angemessen haltet; und wenn eine Person in der Flotte oder ihr zugehörig jegliche von ihr gehörte verräterische oder meuterische Worte in Bezug auf seine Majestät oder die Regierung spricht, welche den Dienst behindern, verbirgt, und dies nicht einem Offizier mitteilt, oder bei einer Meuterei oder einem Verrat nicht alles daran setzt, diese zu verhindern, so soll er von einem Kriegsgericht entsprechend bestraft werden.

Neunzehnter Artikel (Ordentliches Verhalten bei Beschwerden)

Wenn eine Person in der Flotte sich über die Qualität des Essens oder einer anderen gerechtfertigten Sache beschweren will, so soll sie diese Beschwerden unaufdringlich seinem Vorgesetzten, oder Kapitän oder Kommandanten, bekannt machen, sodass der Missstand, wenn möglich und gerechtfertigt, bereinigt werden kann; und der Vorgesetzte, Kapitän oder Kommandant soll sich bemühen, jenen Missstand, sofern es möglich ist, zu bereinigen; und keine Person soll aufgrund eines Missstandes in der Flotte oder einem anderen Grund, einen Aufruhr verursachen; dieser Person soll das Kriegsgericht eine entsprechende Strafe auferlegen, gemäß der Schwere des Vergehens.

Zwanzigster Artikel (Gewalt gegen einen vorgesetzten Offizier)

Wenn ein Offizier, Matrose, Soldat oder eine andere Person in der Flotte einen vorgesetzten Offizier in der Erfüllung seiner Pflicht schlägt, eine Waffe gegen ihn erhebt oder droht, eine Waffe gegen ihn zu erheben, so soll jene Person, sofern sie dessen bei einem Kriegsgericht verurteilt wurde, den Tod erleiden; und wenn ein Offizier, Matrose, Soldat oder eine andere Person in der Flotte sich mit einem Vorgesetzten in der Erfüllung seiner Pflichten streitet oder einem gesetzlichen Befehl widersetzt, den Tod, oder andere Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet.

Einundzwanzigster Artikel (Kämpfe und Streitereien unter Flottenmitgliedern)

Wenn eine Person in der Flotte sich mit einer anderen Person in der Flotte streitet oder kämpft, oder schmähende oder provozierende Worte oder Gesten gebraucht, soll er eine Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet.

Zweiundzwanzigster Artikel (Verschwendung und Unterschlagung)

Pulver, Kugeln, Munition und andere Güter in der Flotte sollen nicht verschwendet oder unterschlagen werden; Vorräte und Provisionen sollen sorgsam verwendet werden; Personen, die dagegen verstoßen, sowie Komplizen, Käufer und Empfänger sollen, sofern sie der Gerichtsbarkeit der Marine unterstehen, eine entsprechende Strafe vom Kriegsgericht empfangen.

Dreiundzwanzigster Artikel (Feuerstiftung)

Jede Person in der Flotte, die ungesetzlich ein Magazin oder ein Pulverfass oder ein Schiff oder Takelage oder Möbel auf einem Schiff anzündet, und dies nicht einem Feind, Piraten, oder Rebell zugehörig ist, so soll diese Person, sofern sie ob dessen von einem Kriegsgericht überführt wurde, den Tod erleiden.

Vierundzwanzigster Artikel (Sorgfalt bei der Steuerung)

Sorgfalt soll walten bei der Steuerung und Navigation eines Schiffes seiner Majestät, sodass nicht durch Nachlässigkeit, Willfährigkeit oder anderen Fehlern, kein Schiff stranden oder auf Felsen oder Sandbänke fahren soll, oder auseinanderreißen oder in Gefahr gebracht werden soll; wenn dies passiert, soll die vom Kriegsgericht als schuldig befundene Person dafür den Tod oder eine Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet.

Fünfundzwanzigster Artikel (Sorgfalt bei der Wache)

Keine Person in der Flotte oder ihr zugehörig soll bei seiner Wache schlafen, oder seine Pflichten fahrlässig ausüben; wenn dies passiert, soll die vom Kriegsgericht als schuldig befundene Person dafür den Tod oder eine Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet.

Sechsundzwanzigster Artikel (Mord)

Alle Morde, die durch eine Person auf der Flotte verübt werden, soll durch das Urteil eines Kriegsgerichts mit dem Tod bestraft werden.

Siebenundzwanzigster Artikel (Sodomie)

Wenn eine Person auf der Flotte die unnatürliche und widerwärtige Sünde der Sodomie begeht, sei es mit Mann oder Tier, soll er durch das Urteil eines Kriegsgerichts mit dem Tod bestraft werden.

Achtundzwanzigster Artikel (Raub)

Jeder Raub, der durch eine Person in der Flotte verübt wird, soll mit den Tod oder einer Bestrafungen entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet, bestraft werden.

Neunundzwanzigster Artikel (Fälschungen im Musterbuch)

Jeder Offizier oder eine andere Person auf der Flotte, der wissend falsche Eintragungen im Musterbuch macht, oder falsche Eintragungen im Musterbuch befiehlt, anratet oder veranlasst, und einer Person bei diesen falschen Eintragungen behilflich ist, soll, nach Erbringung von Beweisen für dieses Vergehen vor einem Kriegsgericht, unehrenhaft entlassen werden, und nie wieder in der Marine dienen.

Dreißigster Artikel (Fassen und Verwahren von Kriminellen)

Kein Waffenmeister in der Flotte soll sich weigern, einen Kriminellen zu fassen, wenn er dazu durch eine gesetzliche Befugnis dazu angewiesen wurde, oder einen Gefangenen zu nehmen und ihn in Verwahrung zu halten; auch soll er einen Gefangenen nicht erlauben, zu fliehen, wenn er in seiner Verwahrung ist, oder ihn ohne gesetzlichen Befehl entlassen; wenn er dies tut, soll er vom Kriegsgericht entsprechend bestraft werden; und alle Kapitäne, Offiziere und andere in der Flotte sollen alles in ihrer Macht stehende tun, Kriminelle zu finden, zu fassen und der Bestrafung zuzuführen, und sollen den Offizieren helfen, die dazu bestellt worden sind; wenn sie das nicht tun, sollen sie eine Bestrafungen erleiden entsprechend der Natur und der Schwere des Vergehens, sowie das Kriegsgericht entscheidet.

Einunddreißigster Artikel (Offiziere vorm Kriegsgericht)

Wenn ein Flaggoffizier, Kapitän, Kommandant, oder Leutnant, der der Flotte zugehörig ist, vor einem Kriegsgericht verurteilt wird wegen skandalösem, unehrenhaftem, grausamem, unterdrückerischem oder betrügerischem Betragen verurteilt wird, soll er unehrenhaft aus den Diensten seiner Majestät entlassen werden.

Zweiunddreißigster Artikel (Gerichtsbarkeit der Marine an Land)

Jede Person im Dienst seiner Majestät, und einem der Schiffe seiner Majestät zugehörig, die sich der Meuterei, Desertion, oder Ungehorsam gegenüber gesetzlichen Befehlen schuldig gemacht hat in einem der Herrschaftsgebiete seiner Majestät an Land in der Verrichtung des Dienstes an seiner Majestät, soll vor einem Kriegsgericht verurteilt werden, und die selbe Strafe erleiden, als wäre sie auf See an Deck eines Schiffes seiner Majestät begangen worden.

Dreiunddreißigster Artikel (Sonstige Verbrechen)

Alle anderen Verbrechen nicht kapitaler Natur, welche von einer Person oder Personen in der Flotte begangen wurden, und nicht in diesen Artikeln erwähnt werden, und für welche keine Bestrafung festgelegt ist, sollen bestraft werden gemäß der Gesetze und Gebräuche in solchen Fällen auf See.